Schulordnung der Reineke-Fuchs-Grundschule (Schule und eFöB)

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, das friedliche Zusammenleben innerhalb der Schule zu fördern. Ihre Einhaltung ist das Ziel aller Mitglieder der Schule, der Kinder sowie der Erwachsenen.

1. Umgang miteinander – langsam und leise, friedlich und freundlich!

Alle verhalten sich friedlich und freundlich und bewegen sich in allen Gebäuden langsam und leise. Dazu gehört auch, sich zu grüßen und sich gegenseitig die Türen aufzuhalten. Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Niemand wird durch Schimpfwörter beleidigt.

Viele Nationalitäten und Muttersprachen sind an unserer Schule vertreten. Der gegenseitige Respekt verlangt, dass wir eine Sprache sprechen, die alle verstehen. Daher ist die gemeinsame Schulsprache aller Kinder deutsch.

2. Verhalten im Unterricht und während der Pausen

Alle sind zu jeder Unterrichtsstunde pünktlich in der Klasse. Alle Schülerinnen und Schüler folgen dem Unterricht aufmerksam und stören niemanden beim Lernen. In den kleinen Pausen und in den Regenpausen bleiben alle im Klassenraum. Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden, nach Schulschluss verlassen alle Kinder umgehend das Gelände.

3. Umgang mit Materialien etc.

Das Eigentum anderer ist zu achten und zu respektieren und darf nicht angefasst werden.

Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.

Die Einrichtungen der Schule und des Horts sowie die Lernmittel, Spiele etc. sind ordentlich zu behandeln, weil sie für alle da sind und möglichst lange halten sollen.  Räume von anderen Klassen oder Gruppen werden respektiert und nur mit Erlaubnis betreten. Wer Gegenstände mutwillig zerstört, muss sie gegebenenfalls ersetzen.

Sauberkeit gilt besonders für die Toiletten. Wer sie mutwillig beschmutzt, muss sie reinigen oder für die Kosten der Reinigung aufkommen. Auch alle Räume, die Flure und der Hof sind sauber zu halten. Dazu gehört auch, dass nicht gespuckt wird.

4. Verbotene und nicht erwünschte Dinge

Waffen, auch Spielzeugwaffen, sind bei uns verboten. Handys, Smartwatches, MP3-Player und andere elektronische Geräte bleiben zu Hause. Wer sie dennoch mitbringt, tut dies auf eigene Verantwortung. Er muss sie vor dem Schultor ausschalten und darf sie erst nach dem Verlassen des Schulgeländes  wieder einschalten. Ausnahmen für Unterrichtszwecke werden durch die Lehrkraft im Einzelfall gestattet. Wer diese Regel nicht befolgt, bekommt das Gerät abgenommen. Um es wieder ausgehändigt zu bekommen, vereinbaren die Eltern ein Gespräch mit der Schulleitung.

5. Gesunde Schule

Gesunde Ernährung ist auch in der Schule wichtig. Daher ist ein gesundes Frühstück für alle Kinder erstrebenswert, Schokolade, Bonbons und andere Süßigkeiten gehören nicht dazu. Kaugummis, Chinanudeln, Chips usw. sowie koffeinhaltige Getränke wie Cola oder Energydrinks sind verboten.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden geeignete Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet (siehe Konzept gegen Regelverstöße).

Mit den Eltern wird die Schulordnung auf einem Elternabend und mit den Kindern im Unterricht besprochen und von allen Schulbeteiligten unterschrieben.

Diese Schulordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz  am 9.4.2019 in Kraft.